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BVerfG, 09.11.1983 - 2 BvR 1051/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylVfG § 20 Abs. 1 § 25; GG Art. 16 Abs. 2 S. 2
Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylbewerbern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verlassen des Aufenthaltsorts - Demonstration - Beabsichtigte Teilnahme - Zwingender Grund
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 16.06.1983 - A 16 K 7563/83
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.1983 - 12 S 618/83
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.1983 - A 12 S 617/83
- BVerfG, 09.11.1983 - 2 BvR 1051/83
Papierfundstellen
- NVwZ 1984, 167
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 09.11.1983 - 2 BvR 1051/83
Die angegriffenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs verkennen im Rahmen der Anwendung des § 25 Abs. 1 AsylVfG nicht Bedeutung und Tragweite von Grundrechten der Beschwerdeführer; sie beruhen auch nicht auf willkürlichen, sachfremden Erwägungen (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<). - BVerfG, 07.07.1983 - 2 BvR 999/83
Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 AsylVfG
Auszug aus BVerfG, 09.11.1983 - 2 BvR 1051/83
Dass Asylbewerbern gemäß § 20 Abs. 1 AsylVfG der Aufenthalt grundsätzlich nur für den Bezirk der für sie zuständigen Ausländerbehörde gestattet ist, verstößt nicht gegen das Grundgesetz ; insbesondere ist Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG durch diese Bestimmung nicht berührt (vgl. BVerfG, Beschluss gemäß § 93a Abs. 3 BVerfGG vom 7. Juli 1983 - 2 BvR 999/83 -).
- AG Kirchhain, 28.02.1992 - 6 Js 6719/92
Zuwiderhandlung gegen die räumliche Aufenthaltsbeschränkung eines unbegleiteten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 9.84
Statthaftigkeit - Sprungrevision - Asylrechtsstreitigkeiten
Diese Vorschrift ihrerseits ist aus verfassungsrechtlicher Sicht ebenso unbedenklich wie die den Aufenthalt der Asylbewerber generell einschränkenden Vorschriften der §§ 22 Abs. 1 und 23 AsylVfG (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht , Beschluß vom 7. Juli 1983 - 2 BvR 999/83 - NVwZ 1983, 603; Beschluß vom 20. September 1983 - 2 BvR 1445/83 - BayVBl. 1983, 754; Beschluß vom 9. November 1983 - 2 BvR 1051/83 - NVwZ 1984, 167). - BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Soweit die vorherige Einholung einer Sondergenehmigung nicht wegen Unzumutbarkeit ausscheidet, waren die verfassungsrechtlichen Bedenken des Amtsgerichts bereits Gegenstand der ihm bekannten Beschlüsse des zuständigen Vorprüfungsausschusses bzw. der zuständigen Kammer des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 7. Juli 1983, NVwZ 1983, S. 603 [604], vom 9. November 1983, NVwZ 1984, S. 167 , und vom 6. November 1986 - 2 BvR 919/86 -).
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1985 - 11 B 60/85
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache; Rechtswidrigkeit einer …
Daß diesen sozialpolitischen Erwägungen nicht etwa nur eine untergeordnete Bedeutung beigemessen werden kann, sondern sie umgekehrt - ungeachtet des Interesses, das konkrete Anerkennungsverfahren des im Einzelfall Betroffenen zu sichern - sogar von erheblichem Gewicht sind und daher sowohl das in Art. 2 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch das in Art. 5 GG gewährleistete Recht der freien Meinungsäußerung zu verdrängen vermögen, hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausdrücklich bestätigt (BVerfG, NVwZ 1983, S. 603 und NVwZ 1984, S. 167). - VG Gera, 02.12.1999 - 4 K 1018/99
Ablehnung der Erlaubnis zum Verlassen eines zugewiesenen Aufenthaltsbereiches; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Leipzig, 23.06.2005 - A 3 K 30099/05 Dieser Punkt darf auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des Grundgesetzes bei der zu treffenden Entscheidung Beachtung finden (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 09.11.1983, 2 BvR 1051/83, NVwZ 1984 S. 167).